Die Landkreise Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Tirschenreuth, Hof und die Stadt Hof werden seit 2015 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Partnerschaften für Demokratie gefördert. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt in ganz Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise darin, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.
Partnerschaften für Demokratie sind Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland. Sie bestehen zum einen aus Verantwortlichen aus kommunaler Politik und Verwaltung und zum anderen aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen der Zivilgesellschaft und Vereinen, die in ihrer Arbeit gegen Extremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit unterstützt werden. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
Förderung
Jederzeit können Sie Anträge auf die finanzielle Förderung von Projekten, Aktionen und Veranstaltungen stellen, die einen Beitrag zur Demokratiestärkung in einer der folgenden kommunalen Gebietskörperschaften leisten sollen:
- Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Hof
- Stadt Hof
Die Förderung geschieht über zwei Fonds (je Partnerschaft für Demokratie):
- Aktions- und Initiativfonds mit bis zu 50.000 Euro (2024) für Projekte von Vereinen, Bündnissen – hier entscheiden die Begleitausschüsse. Dieser Fonds richtet sich an erwachsene und institutionelle Antragsteller
- Jugendfonds mit bis zu 17.500 Euro (2024) für Projekte von, für und mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen – hier entscheiden die Jugendforen. Dieser Fonds richtet sich an jugendliche Antragsteller
Themen und Schwerpunkte
Mögliche Themenbereiche sind:
- Antisemitismus
- Rechtsextremismus
- Islamismus / Salafismus bzw. religiös begründeter Extremismus
- Diskriminierung von Sinti und Roma (Antiziganismus)
- Islam- bzw. Muslimfeindlichlichkeit
- Homophobie bzw. Schwulen-und-Lesben-Feindlichkeit
- Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
- Förderung von demokratischer Kultur, Jugendpartizipation, Menschenrechtsbildung und gewaltfreier Konfliktlösung
- Demokratiestärkung im ländlichen Raum
- Inklusion und demokratische Teilhabe aller Menschen, unabhängig von deren Alter und Fähigkeiten
- Interkulturelle und interreligiöse Bildungsarbeit mit Geflüchteten, Einheimischem und Neuzugewanderten
Zielgruppen
Die über „Demokratie leben!“ geförderten Veranstaltungen, Aktionen und Projekte sollen sich hautptsächlich richten an:
- Kinder und Jugendliche
- junge Erwachsene
- Eltern und Erziehende
- Lehrer/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Erzieher/-innen, pädagogische Multiplikator/-innen usw.
- die allgemeine Öffentlichkeit
Voraussetzungen
Ein Projekt, für das eine Förderung bei „Demokratie leben!“ beantragt wird…
- darf nicht vor der Bewilligung begonnen haben und muss bis spätestens zum 31. Dezember abgeschlossen sein
- muss eine Ko-Finanzierung über Eigen- oder Drittmittel belegen (Richtwert: 20% der Projektausgaben oder mehr)
- muss von einer nicht-staatlichen Einrichtung beantragt werden (z.B. Verein, Bündnis, Elternbeirat usw.)
- muss grundsätzlich in einer der vier oben genannten Gebietskörperschaften stattfinden und sich mehrheitlich an Teilnehmende dort richten